| Allgemeine
Geschäftsbedingungen der OPAL
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| 1.
Gültigkeit |
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Zwischen
der Gruppe OPAL Associates Holding AG mit ihren zugehörigen Unternehmungen
(OPAL Associates AG (Schweiz), OPAL Associates GmbH und OPAL Solutions
GmbH (Deutschland) sowie OPAL Associates GesmbH (Österreich)
und dem Kunden gelten für den gesamten Geschäftsverkehr
(Vertragsabschlüsse, Bestellungen etc.) die nachfolgenden Bedingungen.
Diese Geschäftsbedingungen gehen anderslautenden Konditionen
die vom Kunden übersandt wurden oder sich auf seinen Schriftstücken
befinden in jedem Fall vor, ausser sie wurden von OPAL schriftlich
akzeptiert. |
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| 2.
Preise |
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Alle
Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer
und zzgl.Transport- und Verpackungskosten. Alle Preisangaben sind
unverbindlich und werden laufend dem Markt angepasst. Für Expresslieferungen
berechnen wir Ihnen einen Zuschlag von mindestens € 20.- oder
CHF. 30. –
Für Lieferungen mit einem Auftragswert von unter € 50.-
/ CHF 75.- verrechnet OPAL einen Mindestmengenzuschlag von Euro 20.-
/ Fr. 30.- |
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| 3.
Lieferung |
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OPAL
versendet die Waren gut verpackt und in einwandfreiem Zustand. Sollte
es dennoch zu einem Transportschaden kommen, ist dieser unverzüglich
dem entsprechenden Transporteur mit den vom Transporteur dafür
vorgesehenen Protokollen zu melden. Der Versand der Ware erfolgt auf
Gefahr des Kunden. Die Lieferungen sind generell versichert.
Es ist Sache des Kunden die gelieferten Produkte in Betrieb zu nehmen.
Dazu gehört, dass der Kunde die Produkte zuerst ausgiebig testet,
bevor er sie in den Produktivbetrieb übernimmt. OPAL ist bereit,
den Kunden auf Verlangen und gegen Vergütung bei der Installation
zu unterstützen.
Bei Etiketten und Farbbändern sind Lieferungen von +/- 10% der
bestellten Menge (gerundet auf ganze Rollen) branchenüblich und
werden entsprechend verrechnet. |
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| 4.
Lieferfristen |
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OPAL
bemüht sich die angegebenen Liefertermine einzuhalten. Für
Artikel die nicht ab Lager geliefert werden, beruhen die angegebenen
Lieferfristen auf Angaben der jeweiligen Vorlieferanten und sind deshalb
unverbindlich. Lieferverzug schliesst deshalb das Recht auf Schadenersatz
aus. Kommt OPAL mit der Lieferung in Verzug, kann der Kunde eine angemessene
Nachfrist setzen und nach Ablauf dieser Frist vom Vertrag zurücktreten. |
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| 5.
Rückgaberecht |
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Gemäss
EU Richtlinien steht Verbrauchern ein Rückgaberecht von min.
14 Tagen zu. OPAL weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Regeln
nur zum Schutz von Verbrauchern im Sinne der jeweiligen Gesetzestexte
gelten. Die von OPAL vertriebenen Artikel sind Investitionsgüter
und werden ausschliesslich an Unternehmen verkauft. Deshalb sind alle
unsere Lieferungen generell vom Rückgaberecht ausgeschlossen.
Wurde dem Kunden, in Abänderung unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen,
schriftlich ein Rückgaberecht gegeben, so muss die Ware spätestens
8 Tage nach Erhalt in einwandfreier Originalverpackung mit Lieferschein-
und Rechnungskopie, unbeschädigt und vollständig zurückgesandt
werden. OPAL verrechnet für die Rücknahme und Prüfung
der Ware min € 50.- / CHF 75.- zzgl. allfällige Kosten für
Ersatz beschädigter Verpackung und/oder beschädigter/unvollständiger
Ware.
Zudem behält sich OPAL bei missbräuchlichen Retouren vor,
die Ware unbearbeitet auf Kosten des Empfängers zurückzusenden.
Das Rückgaberecht besteht niemals bei entsiegelten Datenträgern
oder bei Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt
wurden (z.B. Dienstleistungen, Auftragsprogrammierung, Etiketten oder
Software). |
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| 6.
Zahlung |
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Unsere
Rechnungen sind ab Rechnungsdatum innerhalb von 21 Tagen zur Zahlung
fällig. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt,
Verzugszinsen zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren
Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu
machen.
Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Verrechnung mit irgendwelchen
Forderungen ist ausgeschlossen. Lieferungen an unbekannte Neukunden
werden gegen Nachnahme, Vorauskasse (Check) oder Barzahlung ausgeführt.
OPAL behält sich auch das Recht vor, Lieferungen bei bestehenden
Kunden nur gegen Nachnahme, Vorauskasse oder Barzahlung auszuführen;
dann, wenn der Auftragsbetrag überdurchschnittlich hoch ist,
die Kreditlimite überschritten wird, oder wenn der Kunde unregelmässig
oder unpünktlich zahlt. |
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| 7.
Eigentumsvorbehalt und Rücktritt |
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Die
gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum
von OPAL und OPAL ist berechtigt, einen entsprechenden Eintrag im
Register vorzunehmen. Falls der Kunde mit der Zahlung des Kaufpreises
in Verzug gerät, ist OPAL berechtigt vom Vertrag zurückzutreten
und die Ware in ihren Besitz zurückzunehmen. Der Kunde erteilt
uns bereits jetzt seine Zustimmung zur Wegnahme der Ware.
Bei nach Kundenangaben angefertigten Etiketten werden Kostenanteile
für Clichés und Stanzformen verrechnet. Die Clichés
und Stanzformen bleiben jedoch jederzeit im Eigentum der OPAL. |
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| 8.
Gewährleistung |
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a.
Allgemeines
OPAL gibt auf Geräte und Zubehör die Gewährleistung
der jeweiligen Hersteller. Die Gewährleistungsfrist für
alle von uns gelieferte Standard-Hardware beträgt 1 Jahr oder
es gilt die Frist des Herstellers, wenn diese länger ist. In
jedem Gewährleistungsfall ist eine Rechnungskopie beizulegen.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Verschleissteile
(z.B. Druckköpfe, Akkus etc.) und Schäden durch Abnutzung
und höherer Gewalt, Missachtung von Betriebsvorschriften sowie
Eingriffe des Kunden oder Dritter an der Ware. Wir übernehmen
keine Haftung für fehlerhafte Angaben in Produktbeschreibungen
oder Betriebsanleitungen wegen mangelhafter Beratung und deren Folgen.
Bei Nichterfüllung der Zahlungsbedingungen erlischt unsere
Gewährleistungsverpflichtung. Bei Dienstleistungen (z.B. Auftragsprogrammierung)
gewährleistet OPAL ausschliesslich den schriftlich formulierten
Funktionsumfang.
b. Hardware
i. Wir gewährleisten, dass die Hardware die zugesicherten Eigenschaften
besitzen und nicht mit Mängeln behaftet ist, die den Wert oder
die Tauglichkeit zu den gewöhnlichen oder nach dem Vertrag
vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern; eine unerhebliche
Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt ausser Betracht.
ii. Inhaltlich entsprechen unsere Gewährleistungspflichten
denjenigen Gewährleistungspflichten, welche der Hersteller
für den entsprechenden Gegenstand abgibt.
iii. Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel
hat der Kunde uns unverzüglich in allen ihm erkennbaren Einzelheiten
zu melden und hierbei, im Rahmen des Zumutbaren, unsere Hinweise
zur Problemanalyse und Fehlerbestimmung zu beachten.
iv. Wir können im Rahmen unserer Gewährleistung fehlerhafte
Geräte, Elemente, Zusatzeinrichtungen oder Teile reparieren
oder austauschen. Der Kunde hat in dieser Zeit keinen Anspruch auf
kostenlose Ersatzgeräte.
c. Etiketten
i. Bei Etiketten wird nur eine Gewährleistung auf das verwendete
Material gegeben. Die Reklamationsfrist beträgt hier 3 Monate
ab Liefertermin.
d. Standardsoftware
i. Die Vertragsparteien stimmen überein, dass es nach dem Stand
der Technik nicht möglich ist, Programme so zu entwickeln,
dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei sind. Wir
halten für jede von uns angebotene Standardsoftware eine auf
dem jeweils neuesten Stand gehaltene Leistungsbeschreibung verfügbar,
die den bestimmungsgemässen Gebrauch und die Einsatzbedingungen
des Programmes angibt.
ii. Im Störungsfall obliegt dem Kunden die Erstellung der Fehlerunterlagen
gemäss diesbezüglicher Angaben in der Anwendungsdokumentation.
Nach Eingang der Fehlerunterlagen leiten wir sie an den Vorlieferanten
weiter und leisten inhaltlich in dem Umfang Gewähr, den der
Vorlieferant generell einräumt.
e. Individual Software
i. Die Vertragsparteien stimmen überein, dass es nach dem Stand
der Technik nicht möglich ist, Programme so zu entwickeln,
dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei sind. Nach
Auslieferung testet der Kunde die ausgelieferte Software und deren
Dokumentation ausgiebig. Allfällige Mängel müssen
OPAL innerhalb von 3 Wochen nach Auslieferung gemeldet werden und
werden von OPAL so schnell wie möglich behoben. Die Software
gilt als abgenommen wenn während dieser Frist keine Mängel
gemeldet werden, die die vorgesehene Verwendung der Software unzumutbar
einschränken.
ii. Im Störungsfall obliegt dem Kunden die Erstellung der Fehlerunterlagen
f. Reparaturen
Die Gewährleistungsfrist auf die ausgeführten Arbeiten
und eingesetzten Ersatzteile beträgt 6 Monate. Ausgenommen
hiervon sind Verschleissteile. |
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| 9.
Mängelrügen |
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Mängelrügen
können innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware berücksichtigt
werden. Mängelrügen bedürfen der Schriftform. |
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| 10.
Technische Daten |
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Wir
behalten Änderungen am Design und Technische Änderungen
vor, die die Funktionalität und Qualität eines Produktes
verbessern. Aufgeführte technische Informationen, Daten und Abmessungen
beruhen auf den Angaben der Hersteller. Sie sind nur in diesem Rahmen
verbindlich. |
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| 11.
Inhalt unserer Internetseiten |
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Alle
Inhalte auf unseren Internetseiten wurden sorgfältig überprüft.
Dessen ungeachtet übernehmen wir keinerlei Gewähr für
die Aktualität, Richtigkeit, Korrektheit, Vollständigkeit
oder Qualität der im Internet bereitgestellten Informationen.
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| 12.
Rechtwirksamkeit dieser Geschäftsbedingungen |
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Sofern
Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage
nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten,
bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und
ihrer Gültigkeit davon unberührt. |
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| 13.
Erfüllungsort und Gerichtsstand |
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Als
Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt sowohl für unsere Warenlieferungen
wie für Ihre Kaufpreiszahlungen (falls nicht ausdrücklich
anders vereinbart) der Geschäftssitz der jeweiligen OPAL Gesellschaft.
Unsere Geschäftstätigkeit basiert ausschliesslich auf dem
jeweiligen Landesrecht. |
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